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PG2013

Berufshaftpflichtversicherung gem. PG 2013

Seit Inkrafttreten des Psychologengesetzes 2013 (PG 2013) besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für alle, die in die sogenannte Berufsliste eingetragen werden wollen.
Das PG 2013 definiert diverse Mindestanforderungen an den Versicherungsschutz, dem jedoch nicht alle am Markt angebotenen Produkte entsprechen (z. B. hinsichtlich der Versicherungssumme, der unbegrenzten Nachhaftung oder Meldepflichten).

Leistungen

Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt die Zahlung von berechtigten Forderungen Geschädigter und wehrt unberechtigte Forderungen (auch gerichtlich) ab. Dabei bezahlt sie auch sämtliche Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten bis zur Versicherungssumme.
Grundsätzlich werden drei Varianten angeboten, die durch den Tätigkeitsumfang definiert werden:

  • Variante 1: Ausschließlich unselbstständig tätige Psychologinnen und Psychologen (keine Freiberuflichkeit)
  • Variante 2: Unselbstständig und freiberuflich tätige Psychologinnen und Psychologen
  • Variante 3: Ausschließlich freiberuflich tätige Psychologinnen und Psychologen

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