5.800€ Kosten trotz Freispruchs!

Unser Kunde fuhr mit seinem Auto im städtischen Bereich in einen Kreisverkehr ein. Bereits im Kreisverkehr befindlich, also im Vorrangbereich, nahm er im rechten Augenwinkel ein Kleinmotorrad wahr, welches kurz später mit ihm kollidierte. Der Aufprallbereich befand sich an der rechten hinteren Türe bzw. des rechten hinteren Kotflügels. Der minderjährige Unfalllenker erlitt einige Knochenbrüche, Prellungen und Abschürfungen und wurde mit der Rettung abtransportiert. Am Kfz unseres Kunden entstand ein Sachschaden in vierstelliger Höhe.
So weit so gut, dachten wir uns. Das ist wohl eine klare Angelegenheit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, die mit der Abwicklung befasst wurde.
Einige Wochen später staunte unser Kunde nicht schlecht, als er von der Staatsanwaltschaft ein Schreiben erhielt, dass ein Ermittlungsverfahren wegen schwerer Körperverletzung gegen ihn eingeleitet wurde. Der von ihm beauftragte Rechtsanwalt konnte in Erfahrung bringen, dass der Unfallgegner angegeben hatte, dass unser Kunde mit stark überhöhter Geschwindigkeit in den Kreisverkehr eingefahren und es dem Unfallgegner trotz sofortiger Vollbremsung nicht mehr möglich gewesen sei, die Kollision zu verhindern.
Da unser Kunde beruflich in einer Spezialfunktion im Bundesdienst verwendet wurde, informierte die Staatsanwaltschaft in weiterer Folge auch die zuständige Dienstbehörde. Das führte dazu, dass er dort vorgeladen und der Entzug seiner Verlässlichkeit beurteilt wurde.

Nach Abschluss der Ermittlungen bot die Staatsanwaltschaft dem Kunden eine Diversion (Geldbuße) in Höhe von 2.000€ an, um eine Anklage wegen schwerer Körperverletzung und bei Verurteilung eine Vorstrafe zu vermeiden.
Nach weiteren anwaltlichen Beratungen entschied der Kunde, es auf eine Anklage ankommen zu lassen. Die Gerichtsverhandlung fand wenige Wochen später statt und der Kunde wurde auf Basis eines Sachverständigengutachtens freigesprochen.

Am Ende des Verfahrens standen nach Abzug des staatlichen Kostenersatzes satte 5.800€ zu Buche, die seine Rechtsschutzversicherung bezahlte.

Dieses Beispiel zeigt eindrucksvoll, wie schnell man trotz offensichtlicher Unschuld in eine höchst unangenehme und vor allen finanziell belastende Situation kommen kann.

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