Unfall mit ukrainischem Pkw ohne Versicherung

Allein im Jahr 2022 ereigneten sich in Österreich insgesamt 46 Verkehrsunfälle mit Personenschaden, an denen ukrainische Fahrzeuge beteiligt waren. In mehreren Fällen stellte sich heraus, dass für den ukrainischen Pkw keine aufrechte Haftpflichtversicherung bestand.

Gesetzliche Regelung

Zwischen 24.02. (Kriegsbeginn) und 30.06.2022 übernahm der VVO (Versicherungsverband Österreich) die Haftung, da zwischenzeitlich ein allfälliger Versicherungsschutz für ukrainische Fahrzeug nicht überprüfbar war.
Seit 01.07.2022 gilt wieder die ursprüngliche Regelung, dass ausländische Kraftfahrzeuge in Österreich über eine aufrechte Haftpflichtversicherung verfügen müssen.

Wer zahlt, wenn keine Versicherung besteht?

Grundsätzlich haftet der Fahrzeughalter bzw. der Lenker. In vielen Fällen wird es aber schwierig bis unmöglich sein, Schadenersatzforderungen durchzusetzen.
Alternativ besteht die Möglichkeit Schadenersatzzahlungen aus dem VOEG (Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz) zu erhalten. Dies ist dann anwendbar, wenn für ein versicherungspflichtiges Fahrzeug keine Versicherung besteht.
Geschädigte können/sollen sich dazu an den VVO wenden!
Quelle: Börsenkurier 8/23

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