Unfallversicherung: Was genau ist Downhill-Mountainbiken und ist es versichert?

In der Unfallversicherung ist in der Regel „normales“ Mountainbiken versichert, jedoch Downhill-Mountainbiken nicht. Somit kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Streitigkeiten und ungerechtfertigten Deckungsablehnungen, wenn jemand bei einer Abwärtsfahrt mit einem Mountainbike verunfallte.
Nun hat der OGH in seiner Entscheidung (7 Ob 25/19f) festgelegt, was genau Downhill-Mountainbiken ist und was nicht. Folgende fünf Kriterien sind zu beurteilen:

  • Besondere Art des Mountainbikens
  • Spezielle, abgesperrte Strecke
  • Ausschließlich bergabführende Strecke
  • Verwendung eines geeigneten Fahrrades
  • Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit

Somit ist jegliches Mountainbiken, das den o.a. Kriterien NICHT entspricht grundsätzlich in der privaten Unfallversicherung gedeckt. Abschließend sei noch erwähnt, dass das Downhill-Mountainbiken bei manchen Versicherern prämienpflichtig dazuversichert werden kann.

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