Wertvolles Zeugs im Keller? Keine gute Idee!

Im Rahmen der Haushaltsversicherung könnte man grundsätzlich davon ausgehen, dass Gegenstände im Keller bzw. im Dachboden als voll versichert gelten. Im folgenden Text beleuchten wir die Leistungen bzw. Einschränkungen und geben Ihnen Tipps, damit Sie in keine Versicherungsfalle tappen.

Mehrfamilienhaus oder Einfamilienhaus (Eigenheim)

Da Mehrfamilienhäuser (z. B. Wohnblöcke) und dessen Kellerabteile in der Regel weniger gut gegen Einbruch gesichert sind als Einfamilienhäuser, gibt es auch Unterschiede in der Versicherungsdeckung.
Nur wer einen Keller im Eigenheim hat, kann sich entspannt zurücklehnen. Hier gilt die Versicherung für so gut wie alle Gegenstände. Lediglich für Wertsachen oder Fahrräder gibt es in den meisten Fällen betragsmäßige Obergrenzen.
Wessen Keller in einem Mehrfamilienhaus liegt, bei dem ist Vorsicht geboten! Die Versicherung reduziert ihre Deckung auf Gegenstände, die „üblicherweise“ in einem Keller gelagert werden. Doch was ist das genau?

Interpretationsspielraum in den Bedingungen

Versichert ist nur, was in diesen Ersatzräumen (=Keller oder Dachboden) zur Entlastung des Wohnraumes gelagert wird, also nicht zum täglichen Gebrauch bestimmt ist. Beispielhaft aufgezählt wären dies Dinge wie Sportutensilien, Werkzeuge oder Bekleidung.
Weiters ist sogenannter „Boden- und Kellerkram“ versichert. Damit sind Gegenstände gemeint, die üblicher Weise weniger wertvoll sind und außerhalb von Wohnräumen aufbewahrt werden.

Neuwert oder Zeitwert

Auch hier sind Eigenheimbesitzer im Vorteil: Für sie gilt in den meisten Fällen, dass Gegenstände im Keller zum sogenannten Wohnungsinhalt gehören und somit zum Neuwert ersetzt werden.
Bei Kellerabteilen in Mehrfamilienhäuser ist es hingegen eher üblich, dass nur der Zeitwert ersetzt wird.

Tipp:
Niemals Wertgegenstände, Waffen oder elektronische Geräte im Keller lagern, da diese mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Deckung ausgeschlossen sind!
Generell gilt, je älter eine Polizze ist, umso mehr Ausschlüsse finden sich (z. B. bei Kfz-Zubehör).

Welche Gegenstände in Ihrem Kellerabteil versichert sind und welche Sie besser in Ihrer Wohnung aufbewahren sollten, finden Sie in den konkreten Bedingungen Ihrer Haushaltsversicherung.
Als unabhängiger Versicherungsmakler unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihre Versicherungsbedingungen entsprechend zu prüfen und falls notwendig den Schutz zu verbessern, auch wenn Ihr Vertrag ursprünglich nicht über uns abgewickelt wurde.

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